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Forschungsförderung

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Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus stehen auf verschiedenen Ebenen – wie NRW, Bund, Europa oder dem VDMA – vielfältige Möglichkeiten für eine Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Verfügung.

  • ​​​​​​​Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
    Im Rahmen des Programms wird der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten gefördert. Zur Förderung muss unter anderem eines der folgenden Kriterien aus das Unternehmen zutreffen:
  • Bildungsscheck NRW
    Im Rahmen des Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Diese können der beruflichen Qualifizierung oder auch der Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen dienen. Dabei werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z.B. onlinebasierte Fortbildungen (zum Beispiel Onlineveranstaltungen und E-Learning gefördert. Im betrieblichen Zugang werden auch innerbetriebliche Seminare gefördert. Anspruch auf Förderung wird Einzelpersonen sowie Unternehmen gewährt. Im betrieblichen Zugang sind KMU mit mehr als 250 Beschäftigten mit Sitz oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen förderfähig. Beim individuellen Zugang muss das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR) betragen. Bei geringeren Jahreseinkommen kann die Bildungsprämie des Bundes genutzt werden. Dahingegen bestehen beim betrieblichen Zugang besteht keine Einkommensobergrenze. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 500 Euro. Beim betrieblichen Zugang können maximal zehn Bildungsschecks, beim individuellen Zugang ein Bildungsscheck je Kalenderjahr beantragt werden. 
  • Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund
    In diesem Programm fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und einem Bildungsdienstleister. Das Ziel ist dabei eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben, zu erreichen. Den Ausbildungsvertrag abschließende Unternehmen darf in der Regel weniger als 250 Beschäftigte haben und das Unternehmen darf nicht allein ausbilden kann. Beides muss von der Kammer bestätigt werden. Die Ausbildung im Verbund muss so konzipiert sein, dass die Ausbildungszeit bei den Verbundpartnern mindestens sechs Monate und beim Ausbildungsvertrag abschließenden Unternehmen mindestens 12 Monate beträgt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 4.500 € je Ausbildungsplatz. Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung zu richten.
  • Ein Unternehmen, das gemäß EU-Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) einzustufen ist. Die KMU-Eigenschaft ist vom Unternehmen zu erklären.
  • Ein Unternehmen, das von Insolvenz bedroht bzw. insolvent ist. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen.
  • Ein Unternehmen, welches sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung hat. Der Nachweis ist zu erbringen.
  • Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Die Förderhöhe beträgt pro Monat und Stelle eine Pauschale in Höhe von 80 Prozent der Standardeinheitskosten und die Förderdauer 12 Monate.
  • Ein Unternehmen, das gem. EU-Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) einzustufen ist. Die KMU-Eigenschaft ist vom Unternehmen zu erklären.
  • Ein Unternehmen, das von Insolvenz bedroht bzw. insolvent ist. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen.
  • Ein Unternehmen, welches sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung hat. Der Nachweis ist zu erbringen.
  • Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Die Förderhöhe beträgt pro Monat und Stelle eine Pauschale in Höhe von 80 Prozent der Standardeinheitskosten und die Förderdauer 12 Monate.

Der Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden Themenschwerpunkten ab:

  • Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen
  • Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Der Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden drei Themenschwerpunkten ab

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung
  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs Energie.IN.NRW werden Vorhaben entlang des politischen Ziels 1 (Innovatives NRW) und des spezifischen Ziels 1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ gefördert.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Für den Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW stellen Land und EU rund 105 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

Im Zentrum des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW – Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion stehen Weiterentwicklungen im Bereich Innovative Werkstoffe sowie die Optimierung von Materialien und Verfahren, aber auch gänzlich neue Technologierouten, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen sollen. Der Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt.

Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit dabei unterstützt, ihren Betrieb resilienter gegenüber Cyberattacken aufzustellen. Hierbei werden drei kombinierbare Schwerpunkte gefördert: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für die Belegschaft, Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz. Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Gutscheine mit drei Formen der Gutscheinförderung gefördert: MID-Digitalisierung (Umsetzung von Digitalisierungsthemen), MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsanalysen), MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Testen von Prototypen bis zur Marktreife). Gefördert wird die projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Assistent/in gefördert, Arbeitsplätze zu schaffen. Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikerinnen und Akademikern zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss haben. Die Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss wird zum Zeitpunkt der Antragstellung gewertet. Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis wird eine anteilige Zuwendung je nach vereinbarter Arbeitszeit (mind. 50%) gewährt. Die Einstellung von Werkstudierenden kann nicht gefördert werden. Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal sechs Monate danach, eingestellt werden. Ihr Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit als MID-Assistent/in aufnehmen. Der Nachweis erfolgt über das Abschlusszeugnis beziehungsweise die Abschlussurkunde. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Ziel ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, proof-of-concept) und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dies erscheint erforderlich, da Erfindungen und Patente ihrer Zeit oft so weit voraus sind, dass es den Unternehmen zu risikoreich ist, vor dem proof-of-concept in sie zu investieren.

Der Förderwettbewerb NRW-Patent-Validierung setzt dazu auf zwei Ebenen an: In einer ersten Phase wird das wissenschaftliche Potential der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zur Validierung von Patenten aktiviert. In der anschließenden zweiten Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Forschung initiiert und gefestigt.
Teilnahmeberechtigte Organisationen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

  • Die Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes ist die Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potenzielle Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen.
  • ​​​​​Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über alle deutschen und europäischen Förderprogramme zur eigenen Recherche. Über Filterfunktionen und Detailsuche können sich Interessenten wie beispielsweise Unternehmer, Hochschulen oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit ein paar Klicks geeignete Programme auf regionaler, bundesweiter und EU-Ebene anzeigen lassen. 

    Die Bundesregierung fördert im Rahmen von Fachprogrammen Innovationen, die zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Fragen zu Klima, Energie, Gesundheit, Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation stehen im Mittelpunkt.
  • Fachprogramme BMBF
    Im aktuellen BMBF Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ sollen anwendbare Lösungen gefunden werden, um die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und auszubauen. Dieses Programm läuft bis 2020 und das Förderbudget beläuft sich in dieser Zeit auf ca. 1 Mrd. Euro.
  • KMU-innovativ
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit KMU-innovativ industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das BMBF möchte mit „KMU-innovativ“ die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den folgenden Technologiefeldern und Themenbereichen:
  • Bioökonomie
  • Biomedizin• Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
  • Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Materialforschung
  • Medizintechnik
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • Zukunft der Wertschöpfung

Die Einzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt. Bewertungsstichtage sind 15. April und 15. Oktober. Jedes Technologiefeld von KMU-innovativ wird mit einer eigenen Internetseite vorgestellt.

Kontakt
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Mail: lotse@kmu-innovativ.de
Tel.: 0800 2623-009

  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
    Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand – kurz ZIM – werden KMU und die mit ihnen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in frei wählbaren Projektformen gefördert:
    • FuE-Einzelprojekte
      Einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen.
    • FuE-Kooperationsprojekte
      FuE-Projekte von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung, Kooperationen mit Partnern aus aller Welt (nicht antragsberechtigte Partner) oder als Auftragnehmer sind möglich. Mit verschiedenen Ländern bestehen Vereinbarungen zur Vereinfachung und Synchronisierung von Förderverfahren, z. B. im Rahmen von IraSME, Bilateralen Ausschreibungen und EUREKA.

      Kontakt
      EURONORM GmbH
      ZIM-Einzelprojekte
      Stralauer Platz 34
      10243 Berlin
      Tel.: 030 97003-222
      Tel.: 030 97003-044

      AiF Projekt GmbH
      ZIM-Kooperationsprojekte
      Tschaikowskistraße 49
      13156 Berlin
      Tel.: 030 481 63 3
      Tel.: 030 481 63 402
  • Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Mittelstands zu stärken. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden. Ideengeber für die Forschungsvorhaben können KMU, Forschungseinrichtungen (FE) oder Forschungsvereinigungen (FV) sein. Antragsberechtigt sind eigenständige Forschungsvereinigungen. Diese Vereinigungen müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und sollten. Zusätzlich zur allgemeinen Förderung im Rahmen der IGF (Normalverfahren) gibt es spezielle Förderformen wie Leittechnologien für KMU (besonders wichtige, systemrelevante Vorhaben), PLUS (mehrere thematisch eng verwandte Forschungsvorhaben) und CORNET (transnationale Forschungsvorhaben).

    Kontakt
    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), DLR Projektträger
    IGF-Servicedesk Heinrich-Konen-Straße 1
    53227 Bonn
    Tel.: 0228 3821-22 75
  • Industrieforschungseinrichtungen
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zum Ziel gesetzt, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über Industrieforschung nachhaltig zu stärken. Im Zuge dessen unterstützt das BMWK Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen, die ihre grundlegenden Ergebnisse in nicht diskriminierender Weise der Allgemeinheit, und damit vor allem KMU, zur Verfügung stellen. Es gibt die Förderprogramme INNO-KOM und die Vernetzungsplattform für Mittelstand und Forschung mit ihrem Innovationskatalog.
  • Förderfähig sind:
    • Vorhaben der Vorlaufforschung
      Durchführung von Vorhaben der Vorlaufforschung soweit sie sich mit Ergebnissen und Erkenntnissen der Grundlagenforschung im Hinblick auf industrielle oder kommerzielle Anwendungsbereiche auseinandersetzen.
    • Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
      Unterstützung von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife sowie Transfer von anwendungsreifen Forschungsergebnissen.
  • Investitionszuschuss
    Ausgaben für investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur.

    Kontakt
    EuroNorm GmbH
    Stralauer Platz 34
    10243 Berlin
    Tel.: 030 97 003-043
  • BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
    Auf der Suche nach neuen Produkten und Verfahren stoßen gerade KMU häufig an ihre Kapazitätsgrenzen. Um dennoch an der richtigen Stelle Investitionen tätigen zu können, kann die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sinnvoll sein. Mit go-inno, den Innovations­gutscheinen des BMWi, können KMU 50 Prozent ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen decken. Diese Dienstleister beraten Unternehmen zu Innovationen im Bereich Technik, Organisation und Management. Die Anbieter werden seitens BMWi nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
  • Innovationskompetenz INNO-KOM
    Das Förderprogramm Innovationskompetenz INNO-KOM unterstützt die Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, um so die Innovationskraft von KMU in strukturschwachen Regionen Deutschlands nachhaltig zu stärken.
  • Germany Trade and Invest (GTAI)
    Germany Trade and Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Investoren aus Deutschland sowie aus dem Ausland können von Germany Trade and Invest (GTAI) bei der Wahl von Förderprogrammen unterstützt werden. GTAI berät vor dem Beginn des Projekts bezüglich passender Programme sowie den geeigneten Finanzierungsmodellen.
  • Forschungszulagengesetz
    Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz werden FuE-Vorhaben die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, gefördert. Einen Anspruch auf die Förderung haben alle einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen unabhängig ihrer Unternehmensgröße in Deutschland (Konzernbetrachtung). Die Bemessungsgrundlage ist der lohnsteuerpflichtige Personalaufwand für Personal, das begünstigte FuE-Tätigkeiten ausführt. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent. Für FuE-Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2020 beträgt die maximale jährliche Förderhöhe 0,5 Millionen Euro je Unternehmen. Für FuE-Aufwendungen, die in der Zeit nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 getätigt werden, beträgt die Deckelung der Bemessungsgrundlage vier Millionen Euro anstelle von zwei Millionen Euro. Damit ist in den Jahren 2020 bis 2026 ein maximaler Förderbetrag von einer Million Euro pro Jahr erreichbar.

Horizont Europa ist in drei Programmpfeiler (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Erhöhung der Beteilung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

Horizont Europa bietet insbesondere unter dem Dach des Europäische Innovationsrats (EIC) und der Programmsäule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ interessante Förderthemen für KMU. Der EIC fasst mit dem EIC Pathfinder, den EIC Transitions, dem EIC Accelerator sowie den EIC-Preisen wichtige EU-Instrumente zur Innovationsförderung zusammen. Mit dem EIC Pathfinder sollen radikal neue Technologien umgesetzt werden, die das Potenzial haben, ganz neue Märkte zu schaffen. Mit EIC Transitions sollen vielversprechende Ergebnisse aus dem EIC Pathfinder und dem European Research Council (ERC) Proof of Concept weiterentwickelt werden. Die EIC Transitions zielen darauf ab, sowohl die Technologie als auch die Geschäftsidee reifen zu lassen. Der EIC Accelerator richtet sich auf europäischer Ebene dezidiert an kleine und mittlere Unternehmen, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotenzial entwickeln. Angesprochen sind in erster Linie Unternehmen, die über ein hohes Wachstumspotenzial verfügen und europäisch beziehungsweise international agieren. Die EIC-Preise sollen dazu beitragen, neuartige, wegweisende Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln, neue Akteure einzubinden und neue „Communities“ aufzubauen.

Beratungen zu Horizont Europa führen die nationale Kontaktstellen durch.

Kontakt
EU-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), DLR Projektträger
Besucheradresse
Joseph-Schumpeter-Allee 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821 1630
Tel.: 0228 3821 1649

Nationale Kontaktstelle EIC Accelerator
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), DLR Projektträger Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821 1643
Tel.: 0228 3821 1649

Im Auftrag des BMBF und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission unterstützt die Nationale Kontaktstelle (NKS) deutsche Interessenten bei der erfolgreichen Beteiligung mit Informationen und intensiver Beratung.

Zur Unterstützung ihrer Ziele und Aufgaben stellt die Europäische Kommission im Rahmen vieler Programme und Aktionen Fördermittel bereit.

Eurostars ist ein Förderprogramm für innovative KMU und richtet sich speziell an forschungsintensive KMU, die mindestens 10% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren bzw. 10% ihres Personals in Forschung und Entwicklung einsetzen. Gefördert wird die marktnahe Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Grundvoraussetzung ist die Beteiligung von Kooperationspartnern aus mindestens zwei Teilnehmerländern. Konsortialführer ist ein forschungstreibendes KMU aus einem Eurostars-Land. Als weitere Projektpartner können sich auch KMU, die nicht forschungstreibend sind, Forschungsinstitute und Großunternehmen beteiligen. Bei einer maximalen Projektlaufzeit von drei Jahren sollten die Projektergebnisse spätestens zwei Jahre nach Projektabschluss auf den Markt kommen.

Eureka ist das weltweit größte zwischenstaatliche Netzwerk für internationale und europäische Kooperationen in Forschung und Innovation. Es begleitet und unterstützt Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in marktorientierten Projekten. Ansprechpartner für deutsche Interessenten und Antragsteller ist das EUREKA-Büro beim Projektträger DLR.

Eurostars-Anträge können jederzeit zentral im EUREKA-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden.

Es sind pro Jahr zwei Stichtage (Frühjahr/Herbst) vorgesehen, an denen alle bis dahin eingegangenen Anträge begutachtet werden. Empfehlenswert ist die direkte Kontaktaufnahme rechtzeitig vor Antragstellung mit dem nationalen EUREKA-Büro in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), DLR Projektträger
EUREKA-Büro
Nadja Rohrbach Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821 1346
Tel.: 0228 3821 1353

Um längerfristige und zukunftsgerichtete Forschungen und Entwicklungen zu unterstützen, werden innovative Projekte finanziell gefördert. Neben der Verbundforschung gibt es für Unternehmen nun auch die Möglichkeit der steuerlichen Forschungsförderung. Wer fördert was und wie? Wo kann man Beratung und Informationen bekommen? Wo und wie kann man Anträge stellen? Der VDMA gibt einen Überblick über die Förderlandschaft: www.vdma.org/forschungsfoerderung und www.vdma.org/industrielle-gemeinschaftsforschung

  • Das Forschungskuratorium Maschinenbau e.V. (FKM) bietet mit seinen 8 eigenständigen Forschungsvereinigungen und weiteren 21 forschungsaktiven Fachverbänden innerhalb des VDMA effiziente und nutzbringende Kooperationsplattformen für die vorwettbewerbliche industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF).
Europäische Forschungsförderung: Status und Ausblick zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
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Europäische Forschungsförderung: Status und Ausblick zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für 2021 bis 2027 mit dem Ziel eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft sowie wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen.