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Forschungsförderung

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Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus stehen auf verschiedenen Ebenen – wie NRW, Bund, Europa oder dem VDMA – vielfältige Möglichkeiten für eine Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Verfügung.

  • Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung / Potenzialberatung
    In diesem Programm wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen aus NRW gefördert. Im Rahmen der Beratung muss eines der Themenfelder 1) Arbeitsorganisation, 2) Demographischer Wandel, 3) Gesundheit. 4) Digitalisierung oder 5) Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, bearbeitet werden. Gefördert werden dabei 50 Prozent der Ausgaben (ohne Umsatzsteuer) für maximal zehn Beratungstage und 500 Euro pro Beratungstag.
  • ​​​​​​​Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
    Im Rahmen des Programms wird der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten gefördert. Zur Förderung muss unter anderem eines der folgenden Kriterien aus das Unternehmen zutreffen:
    1. Ein Unternehmen, das gemäß EU-Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) einzustufen ist. Die KMU-Eigenschaft ist vom Unternehmen zu erklären.
    2. Ein Unternehmen, das von Insolvenz bedroht bzw. insolvent ist. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen.
    3. Ein Unternehmen, welches sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung hat. Der Nachweis ist zu erbringen.
    4. Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Die Förderhöhe beträgt pro Monat und Stelle eine Pauschale in Höhe von 80 Prozent der Standardeinheitskosten und die Förderdauer 12 Monate.
  • Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung / Potenzialberatung
    In diesem Programm wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen aus NRW gefördert. Im Rahmen der Beratung muss eines der Themenfelder Arbeitsorganisation, Demographischer Wandel, Gesundheit, Digitalisierung oder Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, bearbeitet werden. Gefördert werden dabei 50 Prozent der Ausgaben (ohne Umsatzsteuer) für maximal zehn Beratungstage und 500 Euro pro Beratungstag.
  • ​​​​​​​Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
    Im Rahmen des Programms wird der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten gefördert. Zur Förderung muss unter anderem eines der folgenden Kriterien aus das Unternehmen zutreffen:
    1. Ein Unternehmen, das gem. EU-Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) einzustufen ist. Die KMU-Eigenschaft ist vom Unternehmen zu erklären.
    2. Ein Unternehmen, das von Insolvenz bedroht bzw. insolvent ist. Der Nachweis ist z.B. durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu erbringen.
    3. Ein Unternehmen, welches sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und für die Region eine besondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung hat. Der Nachweis ist zu erbringen.
    4. Im Unternehmen müssen Beschäftigte durch einen Personalabbau von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Die Förderhöhe beträgt pro Monat und Stelle eine Pauschale in Höhe von 80 Prozent der Standardeinheitskosten und die Förderdauer 12 Monate.
  • Bildungsscheck NRW
    Im Rahmen des Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Diese können der beruflichen Qualifizierung oder auch der Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen dienen. Dabei werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z.B. onlinebasierte Fortbildungen (zum Beispiel Onlineveranstaltungen und E-Learning gefördert. Im betrieblichen Zugang werden auch innerbetriebliche Seminare gefördert. Anspruch auf Förderung wird Einzelpersonen sowie Unternehmen gewährt. Im betrieblichen Zugang sind KMU mit mehr als 250 Beschäftigten mit Sitz oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen förderfähig. Beim individuellen Zugang muss das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR) betragen. Bei geringeren Jahreseinkommen kann die Bildungsprämie des Bundes genutzt werden. Dahingegen bestehen beim betrieblichen Zugang besteht keine Einkommensobergrenze. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 500 Euro. Beim betrieblichen Zugang können maximal zehn Bildungsschecks, beim individuellen Zugang ein Bildungsscheck je Kalenderjahr beantragt werden. 
  • Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund
    In diesem Programm fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und einem Bildungsdienstleister. Das Ziel ist dabei eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes, insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben, zu erreichen. Den Ausbildungsvertrag abschließende Unternehmen darf in der Regel weniger als 250 Beschäftigte haben und das Unternehmen darf nicht allein ausbilden kann. Beides muss von der Kammer bestätigt werden. Die Ausbildung im Verbund muss so konzipiert sein, dass die Ausbildungszeit bei den Verbundpartnern mindestens sechs Monate und beim Ausbildungsvertrag abschließenden Unternehmen mindestens 12 Monate beträgt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 4.500 € je Ausbildungsplatz. Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Der Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden Themenschwerpunkten ab:

  • Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen
  • Neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben

Der Innovationswettbewerb „NeueWege.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Der Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden drei Themenschwerpunkten ab

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung
  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs Energie.IN.NRW werden Vorhaben entlang des politischen Ziels 1 (Innovatives NRW) und des spezifischen Ziels 1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ gefördert.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Für den Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW stellen Land und EU rund 105 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

Im Zentrum des Innovationswettbewerbs Industrie.IN.NRW – Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion stehen Weiterentwicklungen im Bereich Innovative Werkstoffe sowie die Optimierung von Materialien und Verfahren, aber auch gänzlich neue Technologierouten, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen sollen. Der Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt.

Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit dabei unterstützt, ihren Betrieb resilienter gegenüber Cyberattacken aufzustellen. Hierbei werden drei kombinierbare Schwerpunkte gefördert: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für die Belegschaft, Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz. Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Gutscheine mit drei Formen der Gutscheinförderung gefördert: MID-Digitalisierung (Umsetzung von Digitalisierungsthemen), MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsanalysen), MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Testen von Prototypen bis zur Marktreife). Gefördert wird die projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. KMU werden im Teilprogramm MID-Assistent/in gefördert, Arbeitsplätze zu schaffen. Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikerinnen und Akademikern zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss haben. Die Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss wird zum Zeitpunkt der Antragstellung gewertet. Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis wird eine anteilige Zuwendung je nach vereinbarter Arbeitszeit (mind. 50%) gewährt. Die Einstellung von Werkstudierenden kann nicht gefördert werden. Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal sechs Monate danach, eingestellt werden. Ihr Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit als MID-Assistent/in aufnehmen. Der Nachweis erfolgt über das Abschlusszeugnis beziehungsweise die Abschlussurkunde. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Ziel ist die Steigerung der Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, proof-of-concept) und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule. Dies erscheint erforderlich, da Erfindungen und Patente ihrer Zeit oft so weit voraus sind, dass es den Unternehmen zu risikoreich ist, vor dem proof-of-concept in sie zu investieren.

Der Förderwettbewerb NRW-Patent-Validierung setzt dazu auf zwei Ebenen an: In einer ersten Phase wird das wissenschaftliche Potential der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) zur Validierung von Patenten aktiviert. In der anschließenden zweiten Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Forschung initiiert und gefestigt.
Teilnahmeberechtigte Organisationen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

  • Die Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes ist die Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potenzielle Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen.
  • ​​​​​​​Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über alle deutschen und europäischen Förderprogramme zur eigenen Recherche. Über Filterfunktionen und Detailsuche können sich Interessenten wie beispielsweise Unternehmer, Hochschulen oder Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit ein paar Klicks geeignete Programme auf regionaler, bundesweiter und EU-Ebene anzeigen lassen. 
  • Fachprogramme BMBF
    Im aktuellen BMBF Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ sollen anwendbare Lösungen gefunden werden, um die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und auszubauen. Dieses Programm läuft bis 2020 und das Förderbudget beläuft sich in dieser Zeit auf ca. 1 Mrd. Euro.
  • KMU-innovativ
    Im Programm KMU-innovativ vom BMBF werden sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert. Das Ziel ist das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Spitzenforschung zu stärken. Die Fördermaßnahme ist durch ein vereinfachtes Antragsverfahren insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiv. Das Beratungstelefon („Lotsendienst“) bietet hierbei schnelle und umfassende Orientierung zu Förderprogrammen. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober des laufenden Jahres. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanz von höchstens 43 Millionen Euro.
  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
    Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt das BMWi Innovations- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittelgroßer Unternehmen. Ziel ist es, erfolgreiche Entwicklungsergebnisse schneller am Markt zu platzieren. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Kooperation zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Gefördert werden sowohl die teilnehmenden Unternehmen als auch die beteiligten Forschungsinstitute. Das Besondere an diesem Programm ist, das fortlaufend Anträge gestellt werden können. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten. 
  • Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
    Das Förderinstrument Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) hat einen Bottom-Up-Ansatz und dient der Bildung langfristiger Netzwerke, und wird daher meist durch Forschungseinrichtungen bearbeitet. Hier gibt es keine Förderung für Unternehmen.
  • BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
    Auf der Suche nach neuen Produkten und Verfahren stoßen gerade KMU häufig an ihre Kapazitätsgrenzen. Um dennoch an der richtigen Stelle Investitionen tätigen zu können, kann die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen sinnvoll sein. Mit go-inno, den Innovations­gutscheinen des BMWi, können KMU 50 Prozent ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen decken. Diese Dienstleister beraten Unternehmen zu Innovationen im Bereich Technik, Organisation und Management. Die Anbieter werden seitens BMWi nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
  • Innovationskompetenz INNO-KOM
    Das Förderprogramm Innovationskompetenz INNO-KOM unterstützt die Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, um so die Innovationskraft von KMU in strukturschwachen Regionen Deutschlands nachhaltig zu stärken.
  • Germany Trade and Invest (GTAI)
    Germany Trade and Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Investoren aus Deutschland sowie aus dem Ausland können von Germany Trade and Invest (GTAI) bei der Wahl von Förderprogrammen unterstützt werden. GTAI berät vor dem Beginn des Projekts bezüglich passender Programme sowie den geeigneten Finanzierungsmodellen.
  • Forschungszulagengesetz
    Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz werden FuE-Vorhaben die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, gefördert. Einen Anspruch auf die Förderung haben alle einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen unabhängig ihrer Unternehmensgröße in Deutschland (Konzernbetrachtung). Die Bemessungsgrundlage ist der lohnsteuerpflichtige Personalaufwand für Personal, das begünstigte FuE-Tätigkeiten ausführt. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent. Für FuE-Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2020 beträgt die maximale jährliche Förderhöhe 0,5 Millionen Euro je Unternehmen. Für FuE-Aufwendungen, die in der Zeit nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 getätigt werden, beträgt die Deckelung der Bemessungsgrundlage vier Millionen Euro anstelle von zwei Millionen Euro. Damit ist in den Jahren 2020 bis 2026 ein maximaler Förderbetrag von einer Million Euro pro Jahr erreichbar.

Das neue Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission startete am 01. Januar 2021 und ist eines der größten Förderprogramme für Forschung und Innovation weltweit. Das Fördervolumen von HORIZON EUROPE beträgt insgesamt 95,5 Mrd. EUR. Davon stammen 5,4 Mrd. EUR aus dem EU-Aufbauplan „NextGenerationEU“. Hinzu kommen 4 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen aus dem EU-Langzeithaushalt, dem sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Die Inhalte orientieren sich an wichtigen gesellschaftlichen Fragestellungen wie zum Beispiel Gesundheit, Umwelt und Verkehr. Ein zentrales Ziel ist es, Exzellenz in der europäischen Wissenschaft zu fördern.

Im Auftrag des BMBF und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission unterstützt die Nationale Kontaktstelle (NKS) deutsche Interessenten bei der erfolgreichen Beteiligung mit Informationen und intensiver Beratung.

  • Der VDMA ist seit vielen Jahren erfolgreich in der Organisation und Abwicklung von Forschungskooperationen tätig. Die VDMA Services GmbH besitzt vielfältige Kontakte zu den Forschungsnetzwerken und vor allem zu den Fördergebern. Der VFI unterstützt bei der Vermittlung von Forschungskooperationen, Beratung zur Forschungsförderung, beim Projektmanagement von Forschungsvorhaben und dem schnellen Wissenstransfer der Forschungsergebnisse.
  • Das Forschungskuratorium Maschinenbau e.V. (FKM) bietet mit seinen 8 eigenständigen Forschungsvereinigungen und weiteren 21 forschungsaktiven Fachverbänden innerhalb des VDMA effiziente und nutzbringende Kooperationsplattformen für die vorwettbewerbliche industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF).
Europäische Forschungsförderung: Status und Ausblick zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
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Europäische Forschungsförderung: Status und Ausblick zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für 2021 bis 2027 mit dem Ziel eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft sowie wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen.