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Bundesförderung: Energie- und Ressourceneffizienz

Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm unter anderem an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst und der Förderkredit in der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ist nun in novellierter Fassung wieder verfügbar.

Die KfW nimmt ab sofort Anträge für das Kreditprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ entgegen. Mit diesem Programm fördert die KfW besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen in Unternehmen.

Das Programm enthält neben den bisherigen Tilgungszuschüssen von bis zu 60 Prozent ab dem 18. April 2024 neuerdings auch Zinsverbilligungen. Ebenfalls ist die Beantragung eines Investitionszuschusses beim BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möglich.

Neu ist die Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro, die Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3 und 4 sowie die Ausweitung der Förderung auf die gesamten Investitionskosten.

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