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Landesweite Initiativen

Der Bedarf an Ingenieuren und Facharbeitern ist in den letzten Jahren konstant gestiegen. Die Förderung des Nachwuchses und des lebenslangen Lernens ist für ProduktionNRW daher von höchster Priorität. In Nordrhein-Westfalen werben zahlreiche Akteure in städtischen, regionalen und landesweiten Initiativen vom Kindergarten bis zur Hochschule und in Weiterbildungsprojekten für eine Aus- und Weiterbildung in den MINT Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik).

Girls‘ Day und Boys‘ Day

Jährlich findet im Frühjahr der Girls’Day und der Boys’Day statt. Jugendliche erkunden dabei geschlechteruntypische Berufe. So absolvieren Mädchen Tagespraktika in Berufen des technischen, naturwissenschaftlichen, handwerklichen oder IT-Bereichs und lernen Chefetagen sowie erfolgreiche Frauen in Führungspositionen kennen. Jungen arbeiten einen Tag in Berufen des sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereichs, trainieren ihre Sozialkompetenz oder arbeiten in Workshops zu verschiedenen Themen rund um Vorstellungen von Männlichkeit.

Telefonhotlines beantworten Fragen rund um den Girls’Day und Boys’Day und helfen beim Finden von Aktionsplätzen.

Die bequemste Suche nach einem Aktionsplatz bietet das Internet: Über 80.000 Plätze sind bereits auf den Aktionslandkarten unter www.girlsday. de und www.boys-day.de verzeichnet. Täglich kommen neue Angebote zur Erkundung geschlechteruntypischer Berufe hinzu. Wer dennoch nicht fündig wird, Fragen zu den Angeboten hat oder über die speziell eingerichtete Hotline.


Aufstiegs-BAföG — Weiterbildungsberatung NRW

Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar. Es ist das Äquivalent zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung. Durch verschiedene Komponenten (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Kinderbetreuungszuschlag, Beitrag zum Lebensunterhalt) werden Personen unterstützt, die sich auf einen anspruchsvollen Fortbildungsabschluss vorbereiten.


Schüler-BAföG

Schüler-BAföG wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, für Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, für Fach- und Fachoberschulklassen oder Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen.

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist und der Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt. Für bestimmte der oben genannten Ausbildungsarten (zum Beispiel allgemeinbildende Schulen) kann Ausbildungsförderung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.