Unter der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ haben Unternehmen bis zum 30. November 2024 Zeit, Projekte einzureichen. Es stehen zwei Fördermodule zur Verfügung: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten und Förderung von CCU und CCS.
Mit der neuen Förderung „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, kurz BIK, soll zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt werden. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Modul 1 ist die Fortsetzung des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, dass 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat. Der erste Förderaufruf ist am 02. September 2024 gestartet. Unternehmen haben bis zum 30. November 2024 Zeit, Projekte einzureichen. Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:
Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
- Gegenstand der Förderung sind Investitionsvorhaben aller Industrieunternehmen, die die direkten CO2-Emissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mindestens 40 Prozent mindern. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten mit Gesamtinvestitionskosten über 500.000 Euro für kleine Unternehmen und über 1 Million Euro für andere Unternehmen, die anhand eines Vergleichs der Kosten der Investition mit denen des kontrafaktischen Szenarios ermittelt werden. Die maximale Förderung beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Gefördert wird auch die Forschung und Entwicklung für Anlagen, die entsprechende Einsparungen von 40 Prozent erreichen können. Die Förderintensität beträgt bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung (max. 25 Millionen Euro) und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung (max. 35 Millionen Euro) sowie Durchführbarkeitsstudien (max. 8,25 Millionen Euro), und liegt für mittlere und kleine Unternehmen nochmals 10 bzw. 20 Prozentpunkte höher.
- Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
- Der Projektträger für Modul 1, das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
- Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie, die am 29. Mai 2024 im Kabinett verabschiedet wurden und die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) definieren, gibt es eine Fördermöglichkeit für CCS/CCU Investitionsvorhaben und Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon Management Strategie.
- Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro und 30 Prozent der förderfähigen Kosten förderfähig. Forschungsprojekte werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und 35 Millionen Euro gefördert.
- Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro und 30 Prozent der förderfähigen Kosten förderfähig. Forschungsprojekte werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und 35 Millionen Euro gefördert.
- Der Projektträger für Modul 2 ist der Projektträger Jülich, PtJ.