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PFAS-Regulierung gefährdet industrielle Prozesse

Die Europäische Union plant im Rahmen der REACH-Verordnung eine Beschränkung für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu erlassen. Diese Gruppe von Chemikalien umfasst mehr als 10.000 verschiedene Verbindungen. Darunter sind auch Fluorpolymere, die in industriellen Produkten, insbesondere unter extremen Bedingungen wie hohen oder niedrigen Temperaturen, intensivem Abrieb oder aggressiven chemischen Umgebungen, Verwendung finden. Diese Materialien sind in vielen Maschinen und Anlagen unverzichtbar und werden als Dichtungen, Ventile, Schläuche oder Beschichtungen eingesetzt.

Viele dieser Technologien aus dem Maschinen- und Anlagenbau sind für die Energiewende zentral. Nach der Einführung der geplanten Maßnahmen der REACH-Verordnung wären die Herstellung, der Vertrieb sowie die Verwendung von PFAS nicht mehr gestattet. Deshalb haben der VDMA Nord und ProduktionNRW am 13. September 2023 eine virtuelle Informationsveranstaltung organisiert. Ziel war es, die Aufmerksamkeit der Maschinen- und Anlagenbauindustrie auf die bis zum 25. September 2023 laufende öffentliche EU-Konsultation und zur Teilnahme zu ermutigen.

PFAS: Betroffenheit, Beschränkungsvorhaben, öffentliche Konsultation

Alena Knauz, Referentin für Stoffpolitik beim VDMA, verdeutlichte zunächst, in welchen Produkten und in welchen Produktionsprozessen PFAS-Stoffe verwendet werden. Neben Dichtungen werden diese Stoffe beispielsweise auch in Beschichtungen, als elektrische Kontakte oder als Schmierstoffe verwendet – aber auch in vielen Weiteren. Daher ist praktisch der gesamte Maschinen- und Anlagenbau entweder in Bezug auf die Produkte oder die Produktion von einem möglichen Verbot betroffen – wenn auch in unterschiedlichem Maße.

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS gemäß der REACH-Verordnung verfolgt zwei Optionen: ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit zeitlich begrenzten anwendungsspezifischen Ausnahmen. Bereits vor Abschluss der Konsultation wurden einige Wirkstoffe von einem Verbot ausgenommen, während andere zeitlich begrenzt weiterhin genutzt werden können. Alle nicht berücksichtigten Anwendungen, die keine Ausnahmen erhalten, würden nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten einem direkten Verbot aller PFAS unterliegen – hier ist vor allem der Maschinen- und Anlagenbau betroffen.

Obwohl der VDMA und stark betroffene VDMA-Fachverbände bereits Stellungsnahmen zur Konsultation eingebracht haben, sollten sich auch Unternehmen individuell einbringen, um die Auswirkungen auf ihr Unternehmen und ihre Belange deutlich zu machen. Deshalb wurde im Weiteren auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen. Neben einer vollumfänglichen und wissenschaftlichen Kommentierung bestand auch die Möglichkeit, einen Beitrag in minimen Umfang abzugeben. Bei dieser konnte die ungefähre Betroffenheit betont werden – Unterstützung bot das VDMA-Positionspapier und die VDMA-Handreichung zur öffentlichen Konsultation. 

Diskussion und Erfahrungsaustausch

Während der abschließenden Diskussion wurde die Problematik hervorgehoben, dass viele produzierende Unternehmen nur begrenzte Kenntnis darüber haben, in welchen Vorprodukten PFAS enthalten sind. Dieses Problem resultiert hauptsächlich daraus, dass viele Lieferanten nur wenige Informationen bereitstellen, selbst über geringes Fachwissen verfügen oder die PFAS-Gruppe zu groß ist und die Stoffe davor nicht informationspflichtig waren. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es trotzdem sinnvoll ist, diese Herausforderungen in der laufenden Konsultation anzusprechen.

Des Weiteren wurde das Vorgehen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als bürokratisch und wenig pragmatisch beschrieben, was für viele Unternehmen als hinderlich empfunden wird. In diesem Zusammenhang wurde die Forderung nach zusätzlicher Unterstützung durch den Verband gestellt. 

Obwohl der Verband bereits auf verschiedenen Ebenen aktiv ist, wurde betont, dass zusätzlich individuelle Anliegen und Betroffenheiten wertvoll sind. Denn letztlich ist das übergeordnete Ziel, Anwendungen ohne erhebliches Risiko weiterhin zu ermöglichen, um bestehende und zukünftige PFAS-haltige Technologien im Rahmen der Bemühungen der EU hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen
Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW und vom VDMA Nord angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.