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NIS2 im Maschinenbau: Pflichten und konkrete Folgen

Viele Unternehmen sind sich bislang nicht bewusst, dass sie vom neuen NIS2‑Gesetz betroffen sind – oder sie schieben das Thema vor sich her, weil es komplex und abschreckend wirkt. Gerade der Maschinen- und Anlagenbau zählt jedoch zu den relevanten Sektoren und sollte sich mit den neuen Cybersicherheitsanforderungen auseinandersetzen.

Dabei ist NIS2 kein klassisches IT-Thema. Es geht nicht um ein isoliertes Projekt in der IT-Abteilung, sondern um die Cyber‑Resilienz des gesamten Unternehmens. Gefordert sind klare Strukturen, definierte Prozesse und ein wirksames Risikomanagement – mit der Geschäftsleitung in der Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund haben ProduktionNRW und die NIS2 Anlaufstelle NRW – die vom Land Nordrhein Westfalen geförderte, neutrale und kostenfreie Orientierungs  und Beratungsstelle – am 19. Mai 2026 eine virtuelle Informationsveranstaltung durchgeführt. Ziel war es, den nordrhein-westfälischen Unternehmen eine verständliche Orientierung zu geben und erste konkrete Handlungsschritte aufzuzeigen.

Überblick und Pflichten zu NIS2

Zum Einstieg ordnete Jana Knuth, Projektleiterin der NIS2 Anlaufstelle NRW, die Richtlinie ein: NIS2 verfolgt das Ziel, europaweit ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen. Dazu gehören verbindliche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie deutlich verschärfte Sanktionen. Das nationale Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025.
Im Mittelpunkt standen dann die konkreten Anforderungen für Unternehmen. Betroffene Organisationen müssen sich registrieren und werden je nach Bedeutung in „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen eingeteilt.
Darüber hinaus müssen Unternehmen ein strukturiertes Risikomanagement aufbauen. Dazu gehören unter anderem:

  • die systematische Analyse von Risiken
  • Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • die Sicherstellung des laufenden Betriebs
  • regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden
  •  technische Schutzmaßnahmen wie sichere Kommunikation und Zugriffskontrollen

Ein zentraler Punkt: NIS2 richtet sich ausdrücklich an die Unternehmensleitung. Sie ist für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich und kann bei Verstößen haftbar gemacht werden. 

Klärung der Betroffenheit

Für viele Teilnehmende war die Frage der eigenen Betroffenheit besonders relevant. Diese hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Umsatz und Branche ab. Gerade im Maschinen- und Anlagenbau ist die Einordnung jedoch oft nicht eindeutig. Praxisnahe Unterstützung bieten digitale Tools wie der FitNIS2 Navigator oder die Betroffenheitsprüfung des BSI.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Lieferkette: Auch Unternehmen, die nicht direkt unter NIS2 fallen, können indirekt betroffen sein – etwa als Zulieferer. Es zeichnet sich ab, dass Sicherheitsanforderungen künftig stärker entlang der Wertschöpfungskette vertraglich geregelt werden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf entsprechende Nachweise und Abstimmungen vorbereiten.

Erfahrungsaustausch und Diskussion

In der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass insbesondere internationale Unternehmensstrukturen Fragen aufwerfen. Entscheidend ist hier, wie eng die IT- und Sicherheitsstrukturen zwischen verschiedenen Standorten miteinander verzahnt sind. Davon hängt maßgeblich ab, ob und in welchem Umfang einzelne Einheiten betroffen sind.
Die Veranstaltung hat klar gezeigt: NIS2 ist mehr als neue Regulierung. Es ist eine strategische Aufgabe für die Unternehmensführung – und zugleich eine Chance, die eigene Cybersicherheit systematisch zu verbessern und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Weitere Informationen
  • Die NIS2-Anlaufstelle NRW finden Sie hier.
  • Den FitNIS2 Navigator finden Sie hier.
  • Die Betroffenheitsprüfung des BSI finden Sie hier.
Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.