Aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen und neue Gesetze stellen den Maschinen- und Anlagenbau vor Herausforderungen – ein Überblick zu praxisrelevanten Entscheidungen und rechtlichen Anpassungen.
Arbeitsrechtliche Anpassungen und neue arbeitsmarktpolitische Entscheidungen prägen maßgeblich die Arbeitsbedingungen und stellen Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe im Maschinen- und Anlagenbau ist es hilfreich, über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein, um sich sicher in einem sich stetig wandelnden Rechtsrahmen zu bewegen.
Um Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen, lud ProduktionNRW am 29. Oktober 2024 zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein, die sich auf aktuelle Themen im Arbeitsrecht und der Arbeitsmarktpolitik konzentrierte. Neben Einblicken in die jüngste Rechtsprechung erhielten die Teilnehmenden praxisrelevante Hinweise zu gesetzlichen Neuerungen sowie umfassende Informationen zur Beschäftigung von Rentnerinnen sowie Rentner und einer juristischen Einordnung der Cannabis-Legalisierung am Arbeitsplatz.
Aktuelle arbeitsmarktpolitische Entscheidungen
Fabian Seus, Rechtsanwalt der VDMA-Abteilung Recht und Leiter des Competence Centers Arbeitsmarkt, erläuterte zunächst die neuesten Entwicklungen in der bundespolitischen Arbeitsmarktpolitik. Besonders hervorgehoben wurde dabei das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das die bürokratische Belastung von Unternehmen weiter senken soll. Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Die Nachweispflicht für wesentliche Arbeitsbedingungen in Textform,
- die Möglichkeit, Arbeitszeugnisse elektronisch zu übermitteln, und
- die elektronische Bereitstellung gesetzlicher Aushänge, beispielsweise für Arbeitszeitregelungen.
Als mögliche Maßnahme gegen den Fachkräftemangel wurden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern hervorgehoben. Verschiedene Modelle und Herausforderungen zur Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus bieten Unternehmen neue Optionen: von der Weiterarbeit mit unveränderten Bedingungen über reduzierte Arbeitszeiten und befristete Verträge bis hin zu unbefristeten Verträgen ohne Renteneintrittsklausel.
Aktuell stand außerdem die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie im Fokus. Während die IG Metall eine Lohnerhöhung von 7 Prozent auf eine Laufzeit von 12 Monaten fordert, bietet die Arbeitgeberseite derzeit 3,6 Prozent auf 27 Monate an. Eine VDMA-Umfrage zeigte, dass 30 Prozent der Unternehmen tarifgebunden sind, während 70 Prozent darauf verzichten, oft wegen Bedenken hinsichtlich mangelnder Flexibilität. Dennoch orientieren sich 66 Prozent der nicht tarifgebundenen Unternehmen an Tarifverträgen oder deren Bestandteilen.
Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Dr. Christian Hess, Rechtsanwalt aus der VDMA-Abteilung Recht, stellte aktuelle arbeitsrechtliche Urteile vor, die auch auf bereits frühere Verfahren Bezug nahmen. So etwa ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zur ungleichen Bezahlung zwischen Geschlechtern: Wird festgestellt, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Bezug auf Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als die Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, muss der Arbeitgeber belegen, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zur benachteiligten Bezahlung geführt haben.
Andere Urteile umfassten die Rechtsprechung des LAG Düsseldorf, welches über die Informationspflichten bei Google-Recherchen von Bewerberdaten entschied, oder das Urteil des Arbeitsgericht Duisburg, welches sich mit dem unerlaubten Aufladen privater Fahrzeuge am Arbeitsplatz beschäftigte.
Cannabis-Legalisierung und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das im April 2024 in Kraft trat, ist der Besitz und Konsum kleiner Mengen Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen in Deutschland erlaubt. Dies wirft neue arbeitsrechtliche Fragen auf: Unternehmen können, ähnlich wie beim Alkohol, den Konsum von Cannabis auf dem Betriebsgelände verbieten, wobei in sicherheitsrelevanten Bereichen eine Null-Toleranz-Grenze möglich ist. Zudem können Betriebsvereinbarungen angepasst werden, um den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände explizit zu regeln.
Drogentests bleiben weiterhin ein sensibles Thema und dürfen nur in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen oder bei begründetem Verdacht durchgeführt werden. Die Cannabis-Legalisierung bringt damit neue Regelungserfordernisse für Unternehmen mit sich, die in Betriebsvereinbarungen und Ordnungsrichtlinien berücksichtigt werden sollten.
Veranstalter
Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Weitere Informationen:
- Ein FAQ der DGUV zu „Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Antworten auf häufige Fragen“
- Ein Positionspapier der DGUV „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“.
- Konsumverbote sind unter www.bubatzkarte.de einsehbar.