Kurzarbeit hilft Unternehmen, Kündigungen zu vermeiden und Fachkräfte zu sichern – im Fokus der Veranstaltung standen die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Antragsverfahren.
Deutschland befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden Konjunktur- und Strukturkrise, die sich deutlich in den wirtschaftlichen Kennzahlen widerspiegelt. Während der Corona-Pandemie erwies sich Kurzarbeit als zentrales Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Unternehmen konnten Personal halten und standen nach der Krise schnell wieder für den Aufschwung bereit. Auch in der aktuellen Lage gewinnt die Kurzarbeit wieder an Bedeutung: Laut dem Münchener ifo-Institut könnte bald jedes vierte Industrieunternehmen Kurzarbeit anmelden – im Vergleich zu Februar 2025, als es noch knapp jedes fünfte war, ein deutlicher Anstieg.
Um Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen, veranstaltete ProduktionNRW am 15. Mai 2025 ein virtuelles Informationsseminar. Ziel war es, einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte der Kurzarbeit zu geben: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Wie läuft das Antragsverfahren ab? Welche Fördermöglichkeiten bestehen?
Kurzarbeit im Maschinen- und Anlagenbau – aktuelle Lage
Fabian Seus, Rechtsanwalt in der VDMA-Abteilung Recht und Leiter des Competence Centers Arbeitsmarkt, schilderte die aktuelle Situation in der Branche. Zwar stabilisierte sich die Kapazitätsauslastung im April 2025 leicht auf 78,5 Prozent, dennoch leiden viele Unternehmen weiterhin unter Auftragsmangel. Der Maschinen- und Anlagenbau beschäftigt derzeit rund 1,016 Millionen Menschen – ein Rückgang um 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Während über die Hälfte der Unternehmen ihre Belegschaft halten möchte, planen 27 Prozent aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage einen Stellenabbau. Entsprechend steigt die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – das Wesentliche in Kürze
Anschließend informierte Thorsten Wüst, Fachkraft für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen), über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung des Kurzarbeitergelds (Kug). Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stabilisieren.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung von Kug sind:
- Ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall.
- Der Fortbestand eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
Ein Arbeitsausfall gilt als erheblich, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen ist. Er wird als vorübergehend eingestuft, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eine Rückkehr zur regulären Arbeitszeit erwartet werden kann. Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall, wenn dieser überwiegend branchen-, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder rein betriebsorganisatorische Gründe hat.
Die Einführung von Kurzarbeit kann auf verschiedene rechtliche Grundlagen gestützt werden: durch individuelle Vereinbarungen, unter anderem im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder durch entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde durch die Verordnung vom 20. Dezember 2024 auf bis zu 24 Monate verlängert, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025. Grundsätzlich beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate. Wird die Kurzarbeit länger als drei Monate unterbrochen, ist eine neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Beschäftigten mit Kind 67 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst muss der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden, im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung des Kug. Nach Ende der Bezugsdauer ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen abschließend zu prüfen. Dazu kann sie Einsicht in relevante Abrechnungsunterlagen nehmen – etwa Arbeitszeitaufzeichnungen, Schichtbücher oder Schichtzettel.
Weitere Informationen
- Informationen zum Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur für Arbeit finden Sie hier.
- VDMA-Informationen zur Kurzarbeit finden Sie hier.
Veranstalter
Die Veranstaltung wird von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.