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Grundlagen und vertiefendes Wissen zum AGB-Recht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein beliebtes Mittel in der Vertragsgestaltung. Durch die regelmäßige Nutzung und die damit verbundenen Auswirkungen ist dadurch kaum eine Rechtsmaterie in der Praxis so bedeutend wie das AGB-Recht. Die AGB-rechtlichen Vorschriften kommen auch im B2B viel häufiger zum Tragen, als dies in der Regel vermutet wird. Das liegt unter anderem an den hohen Hürden, die der Bundesgerichtshof an das Zustandekommen einer Individualvereinbarung knüpft, weshalb Vertragswerke, die Standardklauseln verwenden, sehr schnell in den Anwendungsbereich des AGB-Rechts fallen.

ProduktionNRW hat am 6. Oktober 2022 für den nordrheinwestfälischen Maschinen- und Anlagenbau auf Grundlage des B2B-Bezugs eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Grundlagen und Fortgeschrittenes rund um das AGB-Recht durchgeführt.

Grundlagen zum AGB-Recht

Dr. Stefan Janssen, Rechtsanwalt beim VDMA Recht, beleuchtete zunächst die Grundlagen des AGB-Rechts. Demnach sind AGB solche vorformulierten Regelungen, die für eine Vielzahl von Verwendungen bestimmt sind und die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei stellt. Individuelle Abreden, also solche, die im einzelnen ausverhandelt wurden, gelten nicht als AGB.

Für das Vorliegen von AGB ist ein äußerlich zusammenhängender, einheitlicher Vertragstext nicht erforderlich. Auch nur einzelne Regelungen eines Vertrags können unter das strenge AGB-Recht fallen, während andere Vertragsbestimmungen zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt worden sind und deshalb nicht als AGB eigeordnet werden.

Eine besondere Bedeutung kommt auch der ordnungsgemäßen Einbeziehung von AGB in ein Vertragsverhältnis zu. Selbst wenn die Anforderungen im B2B-Bereich nicht so streng sind wie im B2C-Bereich, hat doch der Verwender der AGB bei Vertragsschluss auf die Geltung seiner AGB angemessen hinzuweisen. Strengere Anforderungen gelten im internationalen Geschäft: hier hat der Verwender die AGB dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zu übersenden beziehungsweise auszuhändigen.

Das AGB-Recht im Besonderen

Volker Herrmann, LL.M., Orth Kluth Rechtsanwälte, ging detailliert im zweiten Teil der Veranstaltung auf das AGB-Recht ein. Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Verwender von AGB unterschiedliche Interessen haben und demnach auch nach unterschiedlichen Regelungen in ihren Vertragswerken streben: Eine Partei, die Waren oder Leistungen einkauft, hat andere Interessen als eine Partei, die ihre Waren und Leistungen verkaufen will.

So hat der Verkäufer beispielsweise eher Interesse an flexiblen Lieferterminen, um auf etwaige Ereignisse während der Fertigung flexibel reagieren zu können, während ein Käufer eher ein Interesse an verbindlichen Terminen hat, um Planungssicherheit zu erreichen. Das kann durch entsprechende Klauseln in den Einkaufs- beziehungsweise Verkaufsbedingungen abgebildet werden. Entsprechendes gilt im Kontext der Haftungsbegrenzung oder der Haftungserweiterung bei Verzug oder Vertragsverletzungen.

Zusätzlich wurden die Beispiele Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und höhere Gewalt als Mittel der Risikoverteilung zwischen den Parteien thematisiert. So sieht das deutsche Recht beispielsweise eine Beschränkung der Leistungspflichten aufgrund höherer Gewalt eigentlich nicht vor. Sollte eine entsprechende Klausel in die AGB aufgenommen werden, ist eine Definition von „höherer Gewalt“ und deren Rechtsfolgen in der Klausel eindeutig festzulegen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die AGB mehr als nur das „Kleingedruckte“ sind. Es ist darauf zu achten, dass die AGB wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen sind. Zusätzlich sind die unterschiedlichen Interessenlagen aus Verkäufer- und Käuferperspektive zu beachten. Zudem sollte der Maschinen- und Anlagenbau sich über Gestaltungsmöglichkeit der AGB vertraut machen, da hierüber mehr möglich ist, als zunächst anzunehmen ist.

Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Kompetenznetz des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.