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Förderung für Forschung nutzen

Forschung ist ressourcen- und zeitintensiv. Die Zusammenarbeit mit Partnern, wie zum Beispiel Hochschulen und andere Unternehmen schafft gebündelte Ressourcen und Ideen, die zu innovativen Lösungen führen können. Außerdem kann dadurch der Zugang zu neuem Wissen, zu neuen Geschäftskontakten und zu neuem Personal oder Nachwuchs erfolgen.

Dr. Beate Stahl, Referentin der VDMA-Gesellschaft für Forschung und Innovation, erläuterte auf dem Erfahrungsaustausch „Steuerliche Forschungsförderung“ am 11. Mai 2022 die aktuellen Möglichkeiten der Förderung für Unternehmen. Mit Bezug auf die finanzielle Förderung zeigte Dr. Stahl die verschiedenen Fördergeber wie die Bundesländer, BMWK, BMBF, EU sowie das Forschungszulagengesetz und die verschiedenen Förderprinzipien – gegliedert nach themenoffen und themenspezifisch – auf.

Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) in Kraft getreten. Ulrich Meißner, Referent der VDMA Steuern, stellte das Forschungszulagengesetz vor. Nach diesem Gesetz werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, gefördert. Dabei kommen die Themenoffenheit und die Planbarkeit der Förderung dem Maschinen- und Anlagenbau zugute. Einen Anspruch auf die Förderung haben alle einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen unabhängig ihrer Unternehmensgröße in Deutschland (Konzernbetrachtung). Die Bemessungsgrundlage ist der lohnsteuerpflichtige Personalaufwand für Personal, das begünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ausführt. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent. Für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bis zum 30. Juni 2022 beträgt die maximale jährliche Förderhöhe 0,5 Millionen Euro je Unternehmen.

Der Koalitionsausschuss hatte sich am 3. Juni 2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, dass Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad führen soll. Ein wichtiger Baustein für den Maschinenbau ist die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die in der Zeit nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 getätigt werden, beträgt die Deckelung der Bemessungsgrundlage 4 Millionen Euro anstatt 2 Millionen Euro vorher. Damit ist in den Jahren 2020 bis 2026 ein maximaler Förderbetrag von 1 Millionen Euro Förderung pro Jahr erreichbar.

Im Falle der Auftragsforschung wird die Förderung auf 60 Prozent beim Auftraggeber beschränkt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und im Anschluss der Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

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Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Kompetenznetz des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.