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Einführung in die Themen SCIP und REACH

Um auch „Neulingen“ beim Thema REACH und SCIP die Möglichkeit zu bieten, sich grundlegend zu den Anforderungen zu informieren, fand am 27. Januar 2022 eine Informationsveranstaltung des VDMA NRW in Kooperation mit ProduktionNRW statt. Die Veranstaltung war speziell auf Kontakte in den Mitgliedsunternehmen mit wenigen Vorkenntnissen zum Thema REACH und SCIP ausgerichtet. Fachfragen klärte die VDMA-Expertin Svenja Heinrich aus der Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit. Diskutiert wurden unter anderem die folgenden Punkte:

  • Im vergangenen Jahr haben sich viele Unternehmen unter anderem mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wie diese die benötigten Produktinformationen in der Lieferkette abfragen und intern aufbereiten können, um sie anschließend in die SCIP-Datenbank übermitteln zu können.
  • Die Pflichten zur Befüllung der Datenbank betreffen alle Lieferanten von Erzeugnissen in der Lieferkette.
  • Die SCIP-Datenbank bietet die Möglichkeit, zugekaufte Produkte unter dem eigenen Produkt referenzieren zu können. Andernfalls müssen zugekaufte Produkte selbst unter dem eigenen Produkt in der Datenbank angelegt werden.
  • Zur Weitergabe der SCIP-Nummer in der Lieferkette besteht keine rechtliche Grundlage. Auf einer Auftragsbestätigung und/oder dem Lieferschein und der Rechnung muss künftig keine Information der SCIP-relevanten Informationen in Produkten zu finden sein. Es sei aber durchaus eine Pflicht nach Artikel-33-REACH zu informieren, sobald in einem Produkt ein SVHC-Stoff enthalten ist, der 0,1-Massenprozent übersteigt, wie beispielsweise Blei. Zur Frage, welches Format hierzu genutzt werden müsse, macht REACH keine Vorgaben. Die Fachexpertin zeigte anhand von anderen Unternehmen beispielhaft, wie diese ihre Artikel-33-Informationspflicht erfüllen.
  • Zu den Informationspflichten von Zulieferern an den Maschinenbau besteht entweder eine Bring- oder Holschuld. Unterschieden werden muss dabei zwischen den Anforderungen von Artikel-33-REACH und dem Chemikaliengesetz (SCIP). Bekommt ein Maschinenbauer keine Information von seinem Zulieferer, sollte aktiv nachgefragt werden. In dem Falle, dass es keine Antwort gibt, gibt es bislang kein Patentrezept für ein Vorgehen. Empfohlen wird, dass man seinem Lieferanten in diesem Fall Hilfestellung gibt und ihn zur SCIP Datenbank und zu REACH informiert.
  • Die Übermittlung von sehr komplexen, in Einzelfertigung hergestellten Produkten, in die SCIP-Datenbank stellt viele vor Herausforderungen. Allein der Sinn und Zweck der Datenbank ist vielen unklar. So wird angenommen, dass die Datenbank als Informationsquelle für Abfallentsorger dienen soll, damit diese eine Kreislaufwirtschaft durch bessere Rezyklatqualitäten in Europa realisieren könnten.
  • Die Frage nach Bußgeldern muss differenziert betrachtet werden. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht nach Artikel-33-REACH bringt ein Bußgeld bis 50.000 EUR mit sich.

Insgesamt zeigte sich: Die Fragen rund um die SCIP Datenbank, die auf REACH-Pflichten aufbaut, sind detailreich und komplex. Die Realisierung der Informationspflichten stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen.

Was ist die SCIP Datenbank?

Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) ist eine elektronische Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (Substance of Very High Concern, SVHC) in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen enthält. Seit dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten von Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung bestimmte Informationspflichten erfüllen, wenn bezogen aufs Erzeugnis ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1-Gewichtsprozent enthalten ist. Auch wenn die Pflicht zur Befüllung der Datenbank im Chemikaliengesetz geregelt ist, baut die Informations-bereitstellung auf den Informationspflichten von Artikel-33 der REACH-Verordnung auf.

Ziele der SCIP-Datenbank?

Die SCIP-Datenbank soll in einigen Jahren ein Recycling im Rahmen einer verbesserten Kreislaufwirtschaft sicherstellen, so dass die Informationen über das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe während des gesamten Lebenszyklus der Produkte und Materialien auch in der Abfallphase bereitgestellt werden. Zu jeder Schraube oder auch jedem noch so kleinen O-Ring muss bekannt sein, ob die SVHC-Konzentration (zum Beispiel Blei) 0,1 Prozent überschreitet. Wenn ja, muss das Produkt in der Datenbank gemeldet werden. Dies stellt auch die Zulieferer des Maschinenbaus in die Pflicht, Erzeugnisse zu melden.

Veranstalter

Die Veranstaltung wurde vom VDMA NRW in Kooperation mit ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Kompetenznetz des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

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