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Auswirkungen der Batterieverordnung auf den Maschinen- und Anlagenbau

Auswirkungen der Batterieverordnung auf den Maschinen- und Anlagenbau

Batterien sind eine unverzichtbare Energiequelle und eine Schlüsseltechnologie für den Übergang zu Klimaneutralität sowie einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Die weltweite Nachfrage nach Batterien wächst rapide und wird sich bis 2030 voraussichtlich um das 14-fache erhöhen. Etwa 17 Prozent dieser Nachfrage könnten auf die EU entfallen.

Die EU-Batterieverordnung (BattVO, 2023/1542), die am 28. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 17. August 2023 in Kraft trat, bringt umfassende neue Anforderungen mit sich. Dazu gehören unter anderem Stoffbeschränkungen, die CE-Kennzeichnung sowie Informationspflichten zur elektrochemischen Leistung und Haltbarkeit, die seit dem 18. August 2024 gelten.

Um die Branche über diese Entwicklungen zu informieren, organisierte ProduktionNRW in Zusammenarbeit mit dem VDMA Nord am 9. September 2024 eine Informationsveranstaltung.

Die EU-Batterieverordnung und die Folgen für den Maschinen- und Anlagenbau

Alena Knauz, Referentin für produktbezogenen Umweltschutz beim VDMA, erläuterte, dass die EU-Batterieverordnung die bisherige EU-Batterierichtlinie ablösen wird. Obwohl einige Anforderungen der BattVO bereits seit dem 18. August 2024 gelten, bleiben die EU-Batterierichtlinie bis zum 18. August 2025 und das deutsche Batteriegesetz weiterhin in Kraft.

Die neuen Anforderungen zielen darauf ab, in der EU vertriebene Batterien nachhaltiger, kreislauforientierter und sicherer zu gestalten. Erstmals werden Batterien ganzheitlich betrachtet und reguliert. Die EU-Batterieverordnung umfasst drei wesentliche Regelungsbereiche:

  • Harmonisierungsrechtsvorschrift der EU („CE-Rechtsakt“): Diese fordert ein Konformitätsbewertungsverfahren, die Erstellung von EU-Konformitätserklärungen und die CE-Kennzeichnung.
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Diese zielen darauf ab, soziale und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffen für die Batterieerzeugung zu ermitteln und zu mindern.
  • Bewirtschaftung von Altbatterien: Hierbei sind Registrierungs-, Rücknahme-, Melde- und Informationspflichten zu beachten.

Für den Maschinen- und Anlagenbau ist die Betroffenheit hoch, da die Verordnung die Einführung, Erzeugung, Herstellung und den Verkauf von Batterien sowie in Maschinen und Geräten eingebaute Batterien umfasst. Nach der EU-BattVO dürfen nur solche Batterien und Maschinen, die Batterien enthalten, in Verkehr gebracht werden, die eine CE-Kennzeichnung haben. In der Verordnung werden Batterien umfassend definiert, etwa nach Gerätebatterien, Industriebatterien oder stationären Batterie-Energiespeichersystemen.

Zusammenfassend wurde hervorgehoben, dass die Pflichten für Batteriehersteller durch die BattVO stark ausgeweitet wurden. Dies bringt erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Zudem wird die BattVO als „unfertiges“ Gesetz betrachtet, da viele relevante Pflichten weiterer Konkretisierung bedürfen – hier werden die vorgesehenen Zeitfenster kritisch betrachtet.

Erfahrungsaustausch und Diskussion

In der abschließenden Diskussion wurden verschiedene Fragen zu den Rollen von Unternehmen nach der BattVO erörtert. Es wurde deutlich, dass es interpretatorische Unsicherheiten bezüglich der Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“ gibt. Die Teilnehmenden beschäftigten sich außerdem mit Fragen zu Übergangsfristen und länderübergreifenden Registrierungen. Insgesamt wurde deutlich, dass die BattVO bei vielen Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau Unsicherheit hervorruft und eine zeitnahe regulatorische Klarstellung dringend erforderlich ist.

Weitere Informationen
Veranstalter

Die Veranstaltung wurde vom VDMA Nord in Kooperation mit ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.