Aktuelle arbeitsrechtliche und politische Entscheidungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen – ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und praktische Empfehlungen für die Umsetzung.
Arbeitsrechtliche Reformen und neue arbeitsmarktpolitische Entscheidungen beeinflussen die Rahmenbedingungen für Unternehmen – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe im Maschinen- und Anlagenbau. Eine frühzeitige Information über aktuelle Entwicklungen ist entscheidend, um sich sicher in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld zu bewegen.
Um Unternehmen gezielt zu unterstützen, lud ProduktionNRW am 29. April 2025 zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Im Fokus standen die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD, die Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie sowie neue arbeitgeberrelevante Regelungen des EU AI Act.
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 08. März 2025
Fabian Seus, Rechtsanwalt der VDMA-Abteilung Recht und Leiter des Competence Centers Arbeitsmarkt, analysierte die arbeitsmarktpolitischen Inhalte des neuen Koalitionsvertrags. Positiv bewertete er die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und den Erhalt der Vertrauensarbeitszeit. Kritisch gesehen wurden hingegen die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, steuerliche Sonderregelungen für Überstunden sowie das Fehlen umfassender Rentenreformen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen könnten zusätzliche staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie und zunehmende Bürokratie erhebliche Belastungen darstellen. Fortschritte bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung wurden anerkannt, allerdings bleiben wichtige Potenziale, etwa bei der Zeitarbeit, ungenutzt.
Entgelttransparenz-RL: Inhalte und Unterschiede zum EntgTranspG
Im Anschluss stellte Dr. Christian Hess, Rechtsanwalt aus der VDMA-Abteilung Recht, die Anforderungen der neuen Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) vor. Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durch mehr Transparenz und effektivere Durchsetzungsmechanismen zu stärken. Arbeitgeber müssen künftig bereits im Bewerbungsverfahren Gehaltsspannen offenlegen und Beschäftigten Auskünfte über Durchschnittsentgelte vergleichbarer Gruppen ermöglichen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden werden verpflichtet, regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu berichten. Verstöße können Schadenersatzforderungen, eine Umkehr der Beweislast, Bußgelder und Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Entgeltstrukturen überprüfen, objektive Gehaltskriterien entwickeln und sich auf die neuen Auskunfts- und Berichtspflichten vorbereiten.
KI im Arbeitsverhältnis – Arbeitgeberrelevante Regelungen des EU AI Act
Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Dr. Christian Hess die Auswirkungen des neuen EU AI Act auf das Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber, die KI-Systeme beispielsweise zur Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung einsetzen, gelten als „Betreiber“ und unterliegen gewissen Pflichten. Unabhängig von der Risikoklassifizierung sind Unternehmen verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Die Benennung eines KI-Beauftragten wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre eingesetzten KI-Systeme erfassen, Risikobewertungen durchführen, Rollen und Verantwortlichkeiten definieren und interne Strukturen und Schulungen aufbauen.
Veranstalter
Die Veranstaltung wird von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Weitere Informationen:
- Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 08. März 2025.
- Entgelttransparenzrichtlinie vom 10. Mai 2023.
- EU AI Act vom 13. Juni 2024