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Anforderungen der Remote-Inbetriebnahme für die Produktion

Inbetriebnahmen aus der Ferne sind auch schon häufig vor der Pandemie erfolgt, wenn das Fachpersonal aus unterschiedlichen Gründen nicht direkt vor Ort sein konnte. Gründe hierfür konnten beispielsweise unzugängliche Gebiete oder restriktiven Regionen sein oder auch einfach der Mangel an Experten, die nicht zeitgleich an verschiedenen Orten sein konnten. Die Pandemie hat dazu beigetragen, dass sowohl Firmen auf Seiten des Maschinen- und Anlagenbaus als auch auf Seiten der Betreiberseite verstärkt mit der RIBN (Remote-Inbetriebnahme) beschäftigt haben. Die Akzeptanz solcher „Remote-Arbeit“ hat insgesamt zugenommen.

So gaben laut einer Vorumfrage unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zwei Drittel der Befragten an, bereits eine oder auch mehrere Ferninbetriebnahmen (RIBN) durchgeführt zu haben. Es zeigte sich, dass diejenigen, die diese RIBN umgesetzt haben, dazu eine große Bandbreite an technischen Hilfsmitteln verwenden: Telefon, Smartphone und Tablet, verschiedene Softwarelösungen für die Videokommunikation oder auch nur Software-Updates aus der Ferne für die Kundenmaschinen. Im Zuge der Befragung hatten die Teilnehmenden zudem die Möglichkeit ihre eigenen Fragestellungen einzubringen. Dabei wurden unter anderem Aspekte der IT-Sicherheit, Haftung und praktischen Umsetzung besonders häufig erwähnt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung am 20. Januar 2022 wurden sowohl die technischen als auch die rechtlichen Anforderungen der Ferninbetriebnahme, dargestellt und wie diese durch den Kunden beziehungsweise Betreiber erfolgreich umgesetzt werden kann. Bei einer Remote-Inbetriebnahme ist der Ablauf noch detailliierter im Vorfeld zu planen und es stellen sich beispielsweise die folgenden Fragen: Welche Probleme könnten möglicherweise auftauchen? Wie wahrscheinlich dürfte deren Auftreten sein? Welche Auswirkungen könnten diese haben und wie könnten Lösungen hierfür aussehen? Bezogen auf rechtliche Aspekte sind unter anderem Fragen zu Haftung und Risiken von Bedeutung: Was passiert, wenn sich bei einer Fernanleitung jemand verletzt? Wer haftet bei der RIBN oder wie sichere ich Risiken ab?

Das Startup Viewpointsystem GmbH zeigte anhand ihrer Smart-Glasses-Lösung, wie eine solche RIBN praktisch ablaufen kann. Das vorgestellte Produkt ist ein Plug-and-play System, das sofort, ohne Installationsaufwand einsetzbar ist und für Streaming und Videoaufnahmen für die Remote-Kommunikation eingesetzt wird.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der  ursprüngliche Grund für die Einführung der Ferninbetriebnahme häufig zunächst Gesundheits- und Sicherheitsaspekte hatte, aber vermehrt andere Vorteile wie die Verbesserung der Arbeitsabläufe, des Kundenservices und der Reduktion des Ressourcenaufwands erkannt wurden.

Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Kompetenznetz des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.