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Aktuelle Entwicklungen in der EU-Stoffpolitik

Die EU-Stoffpolitik widmet sich der Regulierung chemischer Substanzen und den daraus resultierenden Verpflichtungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass von in Produkten eingesetzten Stoffen keine Gefahren ausgehen. Dies gilt insbesondere für die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie im Bereich des produktbezogenen Umweltschutzes. Ein zentraler Schwerpunkt liegt aktuell auf dem laufenden Beschränkungsverfahren zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS).

Am 14. November 2024 veranstalteten ProduktionNRW und der VDMA Nord eine virtuelle Informationsveranstaltung, um über die Auswirkungen aktueller Beschränkungsverfahren aus der EU-Stoffpolitik auf den Maschinen- und Anlagenbau zu informieren.

PFAS-Regulierung: Status und Perspektiven

Svenja Heinrich, Referentin für Stoffpolitik beim VDMA, berichtete zunächst von der Bedeutung der PFAS-Regulierung. Die mehr als 10.000 Chemikalien umfassende Stoffgruppe PFAS ist Gegenstand eines umfassenden regulatorischen Prozesses. 2023 brachten fünf EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, einen Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Vorgeschlagen werden zwei Optionen:
1.    Ein vollständiges Verbot mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten.
2.    Ein Verbot mit anwendungsspezifischen Ausnahmen, die je nach Verfügbarkeit von Alternativen befristet oder unbefristet gelten können.

Der Prozess wird voraussichtlich bis 2028 andauern. Parallel dazu überarbeiten die federführenden nationalen Behörden, die dem ursprünglichen Beschränkungsdossier zugrunde liegenden Informationen etwa im Bereich der Verwendungen oder Alternativen. Wissenschaftliche Ausschüsse der ECHA erarbeiten auf Grundlage der über 5.600 Beiträge und mehr als 100.000 Seiten an Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingereicht wurden, ihre Stellungnahme.

Die Industrie, vertreten durch den VDMA und andere Verbände, kritisiert die undifferenzierte und nicht dem risikobasierten Ansatz folgende Regulierung. In einem im Juli 2024 versendeten „PFAS-Kanzlerbrief“ an Bundeskanzler Olaf Scholz forderten die Verbände unter anderem einen PFAS-Gipfel, die Überarbeitung des Dossiers sowie eine differenzierte Betrachtung von Fluorpolymeren.

Weitere Stoffregulierungen

Neben PFAS sind auch andere Stoffe Gegenstand aktueller Regulierung:

  • Neue SVHC-Stoffe: Die REACH-Verordnung listet regelmäßig neue besonders besorgniserregende Stoffe als SVHC-Kandidatenstoffe. Im November 2024 wurde beispielsweise Triphenylphosphat in die Liste aufgenommen. Der Stoff findet unter anderem Verwendung als Flammschutzmittel und Weichmacher. Zudem steht O,O,O-triphenyl phosphorothioate (TPPT) zur möglichen Aufnahme an.
  • Blei: Gesetzliche Regelungen zu Blei wurden verschärft. Der europäische Arbeitsplatzgrenzwert wurde auf 30 µg/m³ gesenkt, mit einer nationalen Anpassungsfrist bis April 2029 in der TRGS 505. Eine weitere CLP- -Einstufung hat möglicherweise Auswirkungen auf die Verwendung von bleihaltigen Legierungen. Die Entscheidung über maschinenbaurelevante RoHS-Ausnahmen ist nach wie vor offen.
Erfahrungsaustausch und Diskussion

In der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmenden eine praktikable Regulierung insbesondere zu PFAS fordern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie berücksichtigt. Unklarheiten bestehen weiterhin darüber, wie die EU im PFAS-Beschränkungsverfahren vorgehen wird. Konsens bestand darin, dass ein risikobasierter Ansatz Vorrang haben sollte, während Übergangsfristen klar definiert werden müssen. Unternehmen sind dennoch aufgerufen, frühzeitig ihre Produkte hinsichtlich betroffener Stoffe zu überprüfen und mögliche Alternativen zu prüfen.

Veranstalter

Die Veranstaltung wurde vom VDMA Nord und ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

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