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Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und in der Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitische Neuerungen und Entscheidungen im Arbeitsrecht sind von entscheidender Bedeutung für die tägliche Praxis in Unternehmen und nehmen eine zentrale Rolle in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden ein. Besonders für viele klein- und mittelständische Unternehmen ist es von Herausforderung, die ständigen Veränderungen zu verfolgen.

Um den nordrheinwestfälischen Maschinen- und Anlagenbau über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht und in der Arbeitsmarktpolitik zu informieren, organisierte ProduktionNRW am 18. April 2024 eine virtuelle Informationsveranstaltung. Im Mittelpunkt stehen aktuelle arbeitsmarktpolitische Entwicklungen sowie jüngste Rechtsprechung im Arbeitsrecht, die potenzielle Auswirkungen auf die Branche haben.

Aktuelle arbeitsmarktpolitische Entscheidungen

Fabian Seus, Rechtsanwalt aus der VDMA-Abteilung Recht und Leiter Competence Center Arbeitsmarkt, ging zunächst auf die neuesten Entwicklungen im Arbeitszeitgesetz ein. Es scheint, dass dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode keine Priorität genießt, da insbesondere die SPD und die FDP keine Einigung über seine Ausgestaltung erzielen. Ein Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion fand keine ausreichende Unterstützung.
Das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz zielt darauf ab, das Rentenniveau zu stabilisieren und ein Generationenkapital für die gesetzliche Rentenversicherung aufzubauen. Bis 2039 soll dieses Gesetz sicherstellen, dass das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent des früheren Arbeitslohns liegt. Um das Umlageverfahren zu unterstützen und eine Erhöhung der Beiträge zu vermeiden, plant die Regierung ab Mitte der 2030er Jahre, einen Finanzierungsbeitrag aus den Erträgen eines Kapitalstocks an die Rentenversicherung zu leisten. Allerdings gehen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums davon aus, dass das Generationenkapital den Beitragssatz nur geringfügig entlasten wird.
Der „Job-Turbo“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um Geflüchtete nach Abschluss ihres Integrationskurses dabei zu unterstützen, effektiv in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Dazu werden branchenspezifische „Matching-Aktionen“ mit der Wirtschaft und Bildungspartnern intensiviert. Bisher gab es jedoch nur wenige Berührungspunkte zwischen dem „Job-Turbo“ und dem Maschinen- und Anlagenbau.

Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Dr. Christian Hess, Rechtsanwalt aus der VDMA-Abteilung Recht, widmete sich im Anschluss arbeitsrechtlichen Urteilen. Die Urteile waren vielfältig und teilweise bezogen sie sich auf frühere Prozesse, bei denen in der Vergangenheit andere Instanzen geurteilt hatten.

Ein Beispiel hierfür ist das Arbeitsgericht München, das sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen bezog. Wie das BAG betonte, rechtfertigt das bessere Verhandlungsgeschick eines männlichen Kollegen keinen Gehaltsunterschied zu vergleichbaren Arbeitnehmerinnen. Allerdings stellte das Arbeitsgericht München fest, dass Gehaltsbänder in Betriebsvereinbarungen, die lediglich Mindest- und Höchstentgelte innerhalb von Vergütungsgruppen festlegen und die individuelle Gehaltsfestsetzung dem Arbeitgeber überlassen, zulässig sind. Zudem lässt die Berücksichtigung individueller Leistung und weicher Faktoren wie Fairness oder Teamwork etwas Gestaltungsfreiraum.

Des Weiteren urteilte das BAG, dass es kein Recht auf Unerreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gibt. Nach den betrieblichen Regeln ist der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitsleistung für den folgenden Tag hinsichtlich Zeit und Ort zu konkretisieren. Für Arbeitnehmende ergibt sich daraus eine Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis, die per SMS mitgeteilte Weisung zur Kenntnis zu nehmen, selbst wenn diese Arbeitnehmende in der Freizeit erreicht.

Während der anschließenden Diskussion kommentierten Teilnehmende aus Unternehmen einzelne Rechtsurteile aus ihrer Perspektive. Es wurde deutlich, dass die systematische Aufbereitung der wichtigsten Neuerungen hilfreich ist, um den Maschinen- und Anlagenbau in Nordrhein-Westfalen auf mögliche Veränderungen vorzubereiten.

Weitere Informationen
  • Hinweise zum „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“ finden Sie hier.
  • Hinweise zum „Job-Turbo“ finden Sie hier.
Veranstalter

Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.