Die EU-Kommission will ESG-Vorgaben mit der Omnibusverordnung vereinfachen. Dieses Update zeigt den aktuellen Stand und mögliche Entlastungen für Unternehmen.
Mit mehreren Omnibusvorschlägen will die EU-Unternehmen bürokratisch entlasten – auch bei Nachhaltigkeits- und Umweltauflagen. Im Fokus: Clean Industrial Deal und Omnibus-Verfahren, die den Regulierungsumfang spürbar reduzieren, ohne die Ziele des Green Deals aufzugeben. Ziel ist es, inhaltlich richtige Regelwerke beizubehalten und zugleich den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich zu senken.
Um dem nordrhein-westfälischen Maschinen- und Anlagenbau einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen zu geben, organisierte ProduktionNRW am 12. Dezember 2025 eine virtuelle Informationsveranstaltung.
Update zur Entlastung der Omnibus Regulierung
Judith Herzog-Kuballa, Teamleiterin Nachhaltigkeit beim VDMA, und Frederike Krebs, Referentin im VDMA-Büro Brüssel, erläuterten den aktuellen politischen Prozess und die Auswirkungen auf die Branche. Einen Schwerpunkt bildete der erste Omnibus „Nachhaltigkeit“, der wesentliche Anpassungen bei CSRD und CS3D vorsieht. Die Anwendungsbereiche werden deutlich eingegrenzt. Die Zielwerte für Berichtspflichten variieren je nach Position der EU-Institutionen: Kommission, Rat und Parlament schlagen unterschiedliche Schwellenwerte vor. Dadurch unterscheiden sich die betroffenen Unternehmenskreise.
Gemeinsam war allen Ansätzen jedoch, dass sich die Berichtspflichten künftig klar auf die größten Unternehmen konzentrieren. Die EU-Taxonomie bleibt für CSRD-pflichtige Unternehmen verbindlich, für andere ist eine freiwillige Anwendung vorgesehen. Mit der finalen Trilogeinigung wurden rund 80 Prozent der vom VDMA eingebrachten Forderungen umgesetzt.
Vorgestellt wurde zudem der neue Umwelt-Omnibus, zu dem der VDMA ein eigenes Positionspapier eingebracht hat. Ziel sind Vereinfachungen bei umweltbezogenen Berichtspflichten sowie bei produkt- und abfallrechtlichen Vorgaben. Vorgesehen sind unter anderem die Abschaffung der SCIP-Datenbank sowie eine stärkere Harmonisierung und Digitalisierung der Anforderungen, etwa im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung.
Weitere Entlastungen betreffen die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Durch die Trilog-Einigung vom 4. Dezember 2025 wurde das „First-Touch-Prinzip“ bestätigt, wonach die Nachweispflicht beim Inverkehrbringer liegt. Nachgelagerte Akteure werden entlastet, zudem verschiebt sich der Geltungsbeginn um ein Jahr.
Trotzdem wurde betont, dass ESG-Anforderungen aus dem Markt unabhängig von regulatorischen Erleichterungen weiterhin bestehen bleiben. Für kleine und mittlere Unternehmen gewinnt daher der freiwillige VSME-Standard an Bedeutung, insbesondere in der Lieferkette. Dieser Standard bietet einen pragmatischen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ist deutlich weniger aufwendig als viele kundenindividuelle ESG-Abfragen. Der VDMA erarbeitet hierzu branchenspezifische Hilfestellungen, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
Abschließend gaben die Referentinnen einen Ausblick auf den überarbeiteten ESRS-Standard (ESRS ist der Berichtsstandard, den CSRD-berichtspflichtige Unternehmen anwenden müssen) und die geplanten Konsultationen, die Anfang 2026 dazu laufen werden. Trotz bereits erzielter Vereinfachungen sieht der VDMA in zentralen Themenfeldern weiteren Anpassungsbedarf.
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Diskussionspunkte: Der VSME bleibt freiwillig, dürfte aber faktisch eine Standardisierungswirkung in der Lieferkette entfalten und gilt als deutlich weniger aufwendig. Die vollständige Abschaffung von Artikel 33 REACH wird derzeit als unrealistisch eingeschätzt; im Rahmen der für 2026 geplanten REACH-Revision sind jedoch Anpassungen zu erwarten, bei denen sich der VDMA erneut einbringen möchte.
Zudem wurde bestätigt, dass die jüngsten Erleichterungen sowie die Verschiebung zur EUDR bereits beschlossen sind (Trilogvereinbarung getroffen). Die Kunststoffverordnung soll planmäßig im August 2026 in Kraft treten, bis dahin gelten die bestehenden Meldepflichten fort. Die finalen ESRS werden für Sommer 2026 erwartet, sodass sich Unternehmen aktuell an den bestehenden Fassungen orientieren müssen. Für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen wurde diskutiert, ob eine Annäherung an die ESRS oder ein Wechsel zum VSME sinnvoller ist – wobei der VSME als pragmatischer und standardkonformer Ansatz bewertet wurde.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die aktuellen und geplanten regulatorischen Anpassungen vor allem auf eine Entlastung der Unternehmen und eine praktikable Umsetzung der Berichtspflichten abzielen.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum EU Umwelt Omnibus finden Sie hier.
- Hintergrundinformationen zur EUDR-Verordnung finden Sie hier.
- Ausführliche VDMA-Hintergrundinformationen zum Omnibus I Paket finden Sie hier: EU-Omnibus I: Änderungen von Nachhaltigkeitsregelungen beschlossen – vdma.eu – VDMA
Veranstalter
Die Veranstaltung wird von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.


