Die EU-Batterieverordnung bringt seit August 2025 neue Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung mit sich. Die neuen Anforderungen wurden beleuchtet und diskutiert.
Mit dem 18. August 2025 ist die bisherige EU-Batterierichtlinie endgültig durch die neue EU-Batterieverordnung (BattVO) ersetzt worden. Damit traten die neuen Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in Kraft. Hersteller, die auch Erzeuger, Importeure und Händler sein können, sind nun verpflichtet, sich in jedem EU-Mitgliedstaat bei der zuständigen Behörde zu registrieren, einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beizutreten oder eine eigene Rücknahme zu organisieren und die Entsorgung sicherzustellen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung künftig über das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
Um die Branche über diese weitreichenden Änderungen zu informieren, organisierte ProduktionNRW in Zusammenarbeit mit dem VDMA Nord am 3. September 2025 eine virtuelle Informationsveranstaltung. Eine Vorumfrage zeigte dabei die weiterhin große Unsicherheit: Über die Hälfte der Teilnehmenden war sich unklar, ob sie nach BattVO als Hersteller, Einführer oder Händler einzustufen sind. Zu den größten Herausforderungen zählen unklare Definitionen, fehlende Konformitätserklärungen, Fragen zur Rollenzuordnung sowie die Nachverfolgbarkeit von Batterien in komplexen Lieferketten.
Fit für die EU-Batterieverordnung?
Alena Knauz, Referentin für produktbezogenen Umweltschutz beim VDMA, stellte die zentralen Anforderungen und Pflichten der BattVO vor und erläuterte die Konsequenzen für Erzeuger, Einführer und Händler. Sobald eine Batterie – egal ob einzeln oder bereits in ein Gerät eingebaut – in einem EU-Land verkauft wird, muss zunächst geprüft werden, wer laut BattVO als Hersteller gilt. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung müssen Hersteller in jedem EU-Land, in dem sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, registriert sein, Rücknahme- und Entsorgungspflichten erfüllen (z. B. über eine OfH) und regelmäßige Mengenmeldungen abgeben.
Ergänzend zu den bereits seit 2024 geltenden Anforderungen – Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Symbol für die getrennte Sammlung – verschärfen sich die Kennzeichnungspflichten weiter. Ab August 2026 müssen zusätzliche Angaben wie Kapazität, chemische Zusammensetzung und Haltbarkeitsdaten gemacht werden, ab Februar 2027 kommt die Pflicht zur Kennzeichnung mit QR-Code hinzu. Außerdem wurden die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf 2027 verschoben. Ebenfalls ab 2027 gelten Vorgaben zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien, mit Ausnahmen für medizinische oder sicherheitskritische Geräte. Ergänzend wird der digitale Batteriepass eingeführt, der umfassende Informationen zu Zusammensetzung, Leistung, CO₂-Fußabdruck und Lieferketten bereitstellen soll.
Erfahrungsaustausch und Diskussion
In der Diskussion standen praxisnahe Fragen im Vordergrund. Thematisiert wurde unter anderem, wie sich Vorschläge zur Vereinfachung der BattVO in die aktuelle EU-Konsultation zum Abbau von Verwaltungsaufwand einbringen lassen. Weitere Punkte betrafen die Abgrenzung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme – etwa beim Einsatz von Knopfzellen in Geräten – und die damit verbundenen Pflichten zur Beilage von Anleitungen in allen EU-Sprachen. Zudem wurde die Rolle von Vermietern erörtert und ob diese bereits als Endkunden gelten oder erst die Nutzer der verliehenen Geräte.
Weitere Informationen:
- Die EU-Batterieverordnung finden Sie hier.
- BMUV- Hintergrundinformationen zur EU-Batterieverordnung finden Sie hier.
- Den VDMA-Leitfaden zur Batterieverordnung finden Sie hier.
- Das VDMA-Regulierungscockpit finden Sie hier.
Veranstalter
Die Veranstaltung wurde vom VDMA Nord in Kooperation mit ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.