Am 5. Februar 2026 fand ein Web-ERFA zur Entgelttransparenzrichtlinie statt, organisiert von ProduktionNRW und dem VDMA Nord. Die hohe Beteiligung zeigte, wie stark Transparenz und Gleichbehandlung in der Vergütung Unternehmen derzeit beschäftigen.
Nach der Begrüßung durch Alexandra Dreyer (VDMA Nord) und Irmgard Reinke (VDMA NRW) führte Andrea Veerkamp-Walz (VDMA Business Advisory) in die zentralen Eckpunkte der Entgelttransparenzrichtlinie ein. In ihrem Kurzimpuls verdeutlichte sie u. a., dass die Richtlinie ausschließlich das Geschlecht als Vergleichskriterium definiert und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig Anspruch auf Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe sowie die durchschnittliche Entgelthöhe ihrer Vergleichsgruppe haben.
Besonders relevant für viele Unternehmen sind die neuen Pflichten bei Abweichungen zwischen den Geschlechtern:
Ab einem Unterschied von fünf Prozent greift eine Analysepflicht – und bei Indizien für Diskriminierung kehrt sich die Beweislast um. Zudem gilt der Auskunftsanspruch künftig unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Richtlinie verlangt damit objektive, geschlechtsneutrale Kriterien in allen Prozessen der Vergütungsgestaltung.
Praxisbeispiel aus der Aerzener Maschinenfabrik
Im anschließenden Praxisbeitrag berichtete Klaus-Peter Glöckner von der Aerzener Maschinenfabrik über den Weg des Unternehmens hin zu einem transparenten und systematischen Entgelt- und Stellenbewertungssystem. Bereits 2019 startete Aerzen mit der Überarbeitung aller Stellenbeschreibungen sowie der Klassifizierung innerhalb der ERA-Struktur. 2025 folgte eine umfassende Analyse der Entgeltstrukturen in Deutschland und Europa – mit Blick auf systematische, widerspruchsfreie Kriterien und mögliche Abweichungen je Stellenklasse.
Der Blick ins „echte Leben“, wie es Glöckner formulierte, zeigte deutlich: Die größten Herausforderungen liegen in der Vereinheitlichung von Stellenprofilen, der strukturierten Auswertung von Abweichungen über fünf Prozent sowie der Frage, wie sich diese Unterschiede begründen oder ausgleichen lassen. Für 2026 plant das Unternehmen die Einführung einer nachhaltigen IT-Lösung, die Dokumentationspflichten und Analysen dauerhaft unterstützt.
Aktuelle Fragestellungen aus den Unternehmen
Die anschließende Diskussion bestätigte, dass viele Unternehmen derzeit in ähnlichen Prozessen stecken. Besonders im Fokus stehen:
- Erstellung und Aktualisierung von Stellenbeschreibungen
- Viele Unternehmen beginnen gerade erst damit, Funktions- und Rollenbeschreibungen systematisch aufzubauen oder zu harmonisieren.
- Einordnung in Leistungs- bzw. Funktionsgruppen
- Fragen zur Bewertung „gleichwertiger Arbeit“ und zur Definition einheitlicher Kriterien bewegen die Teilnehmenden stark.
- Umgang mit bestehenden Gehaltsunterschieden
- Unternehmen fragen sich, wie Unterschiede sachlich begründbar sind, wie sie dokumentiert werden müssen und welche Maßnahmen bei nicht erklärbaren Abweichungen erforderlich sind.
Der Austausch zeigte eine hohe Bereitschaft, voneinander zu lernen und gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln. Viele Betriebe begrüßen die neue Transparenz, sehen aber gleichzeitig den erheblichen Aufwand in der strukturellen Umsetzung.
Fazit
Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt Unternehmen vor wichtige Weichenstellungen hin zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit in der Vergütung. Das Web-ERFA von ProduktionNRW und VDMA Nord bot eine wertvolle Plattform, um rechtliche Anforderungen, praktische Erfahrungen und offene Fragen gemeinsam zu beleuchten.
Veranstalter
Die Veranstaltung wurde von ProduktionNRW und dem Landesverband Nord angeboten.
ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.


